HEADER DESKTOP Innovationsbooster
HEADER MOBILE Innovationsbooster

Innovationsbooster für e-Dienstwagen

Neuregelung der Firmenwagen-Versteuerung für Elektroautos ab 01.07.2025

Rückwirkend zum 01. Juli 2025 profitieren Unternehmen und Dienstwagennutzer noch stärker von den steuerlichen Vorteilen vollelektrischer Fahrzeuge. Der Deckel für den Bruttolistenpreis wurde von 70.000,- € auf 100.000,- € (inkl. Sonderausstattung) erhöht.

WAS BEDEUTET DAS FÜR SIE?

Fast alle von uns angebotenen VW, VW Nutzfahrzeuge, Skoda und Cupra E-Modelle fallen damit erstmals unter die steuerliche 0,25%-Grenze (je nach Ausstattungen).
Profitieren Sie jetzt von der neuen Regelung! Wir beraten Sie gerne persönlich.

Abschreibung für e-Fahrzeuge

Für Elektrofahrzeuge (im Sinne des § 9 Abs. 2 KraftStG), die zum Anlagevermögen gehören und nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft worden sind, wird die arithmetisch-degressive Abschreibung mit folgenden fallenden Staffelsätzen eingeführt:

  • • 75% im Jahr der Anschaffung,
  • • 10% im ersten darauf folgenden Jahr
  • • 5% im zweiten darauf folgenden Jahr
  • • 5% im dritten darauf folgenden Jahr
  • • 3% im vierten darauf folgenden Jahr
  • • 2% im fünften darauf folgenden Jahr
0,25% Dienstwagen-Versteuerung
jetzt für e-Modelle bis 100.000,- Bruttolistenpreis

Wir informieren Sie gerne!

grafik-abschreibung

Škoda Enyaq Coupé 60 | Energieverbrauch kombiniert: 15,2 kWh/100 km und CO2-Emission kombiniert: 0 g/km | CO2-Klasse: A.
Audi Q6 SUV e-tron | Energieverbrauch kombiniert: 16,2 kWh/100 km und CO2-Emission kombiniert: 0 g/km | CO2-Klasse: A.
VW ID.7 Pro 210 kW (286 PS) 77 kWh 1-Gang-Automatik | Energieverbrauch kombiniert: 14,0 kWh/100 km und CO2-Emission kombiniert: 0 g/km | CO2-Klasse: A.
VW ID. Buzz GTX 4MOTION kurzer Radstand KR 250 kW 79 kWh 1-Gang-Automatik | Energieverbrauch kombiniert: 20,6 kWh/100 km und CO2-Emission kombiniert: 0 g/km | CO2-Klasse: A.

Webseite, Verkaufskonzepte & Content von autohausmarketing.de